Internationales Steuerrecht für Privatleute
Auch für Privatleute kann sich eine wirtschaftliche Aktivität im Ausland vorteilhaft auswirken. Durch die international üblichen Doppelbesteuerungsabkommen werden bestimmte Einkunftsarten entweder dem Wohnsitz-Fiskus oder dem Fiskus des Staates, in dem die wirtschaftlichen Aktivitäten ausgeführt werden, zur Besteuerung zugewiesen. Bei Arbeitnehmern werden die Einkünfte regelmäßig im Tätigkeitsstaat versteuert; es sei denn, die Tätigkeit im anderen Land wird nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr ausgeübt und die Besoldung erfolgt nicht aus einer ausländischen Kasse.