Internationales Steuerrecht

Doppelbesteuerungsabkommen

Auf Grund der „Globalisierung“ und der dadurch bedingt zunehmenden Verflechtung grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen und Mobilität wirtschaftlicher Aktivitäten entstehen Kollisionen der Besteuerungsrechte verschiedener Staaten als Steuergläubiger.

EG-Verordnung Sozialversicherungsrecht

Am 1.5.2010 trat die EG – Verordnung Nr. 883/2004 in Kraft. Sie regelt das Recht welchen Landes, im Rahmen einer grenzüberschreitenden Beschäftigung innerhalb des EU – Raums, anzuwenden ist. Durch die Verordnung wurde die bis dahin geltende EG – Verordnung Nr. 1408/71 ersetzt.

Internationales Steuerrecht für Privatleute

Auch für Privatleute kann sich eine wirtschaftliche Aktivität im Ausland vorteilhaft auswirken. Durch die international üblichen Doppelbesteuerungsabkommen werden bestimmte Einkunftsarten entweder dem Wohnsitz-Fiskus oder dem Fiskus des Staates, in dem die wirtschaftlichen Aktivitäten ausgeführt werden, zur Besteuerung zugewiesen. Bei Arbeitnehmern werden die Einkünfte regelmäßig im Tätigkeitsstaat versteuert; es sei denn, die Tätigkeit im anderen Land wird nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr ausgeübt und die Besoldung erfolgt nicht aus einer ausländischen Kasse.

Steuern sparen im Ausland?

Spätestens zum Jahresbeginn werden von Unternehmen und Privatleuten die eigenen Ausrichtungen und Planungen unter strategischen Gesichtspunkten überprüft. Insbesondere wird die Frage gestellt, ob das eigene Handeln nicht wirtschaftlicher gestaltet werden kann. Zur Kostenseite der Wirtschaftlichkeit gehört auch die Höhe der Steuerbelastung.

Umsatzsteuer bei Grenzübertritt

Die Umsatzsteuer ist einer der wenigen Steuern die in der Europäischen Union, die harmonisiert ist. Das bedeutet, dass der Unternehmer in den anderen Ländern im wesentlichen mit gleichlautenden Vorschriften rechnen darf, wobei jedoch hinsichtlich der Tarife und Steuerfreistellungen unterschiedliche Vorschriften gelten.

Wir sind für Sie da.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Alle mit einem * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

+49 (0)211 / 59829500
info@hofmann-law.de